Sonderurlaub
Jokertage
Jokertage sind Sonderurlaubstage, die nicht begründet werden müssen.
Jedes Kind neu Anspruch auf höchstens zwei Jokertage pro Schuljahr.
- Sie können aufeinander folgen, müssen aber nicht.
- Ferien dürfen verlängert werden.
- „Brückentage“ dürfen eingereicht werden.
- Der Mittwochmorgen/Halbtage werden als volle Tage gerechnet.
- Es ist nicht möglich, vier halbe Tage einzeln einzusetzen.
- Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
In der ersten und der letzten Schulwoche, während den kantonalen Prüfungen, während Kultur- und Sporttagen, Schulreisen oder in der Schulverlegungswoche können keine Jokertage bezogen werden.
Weisen Schüler-/innen unbegründete Abwesenheiten auf, kann die Gewährung eines Jokertages verweigert werden.
Das Joker-Gesuch ist 10 Tage vorgängig über das Formular auf der Homepage http://www.schulensaas.ch/formular-jokertage.html einzureichen.