Regelung Jokertage - Schulen Saas

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Sonderurlaub
Jokertage

Jokertage sind Sonderurlaubstage, die nicht begründet werden müssen.

Jedes Kind neu Anspruch auf höchstens zwei Jokertage pro Schuljahr.
  • Sie können aufeinander folgen, müssen aber nicht.
  • Ferien dürfen verlängert werden.
  • „Brückentage“ dürfen eingereicht werden.
  • Der Mittwochmorgen/Halbtage werden als volle Tage gerechnet.
  • Es ist nicht möglich, vier halbe Tage einzeln einzusetzen.
  • Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.

In der ersten und der letzten Schulwoche, während den kantonalen Prüfungen, während Kultur- und Sporttagen, Schulreisen oder in der Schulverlegungswoche können keine Jokertage bezogen werden.

Weisen Schüler-/innen unbegründete Abwesenheiten auf, kann die Gewährung eines Jokertages verweigert werden.

Das Joker-Gesuch ist einen Monat vorgängig über das Formular auf der Homepage http://www.schulensaas.ch/formular-jokertage.html einzureichen.
Schuldirektion
Daniel Föhn
Schulhausstrasse 22
3910 Saas-Grund
Telefon 027 957 60 55 / Mail: direktor@schulensaas.ch

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