Regelung Sonderurlaub und Jokertage - Schulen Saas

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Infos
Sonderurlaub

Sonderurlaube erfordern ein schriftliches Gesuch der Eltern.

Schüler-/innen, welchen ein Sonderurlaub gewährt wird, sind verpflichtet, ihre Lehrpersonen vorgängig zu informieren und aufgetragene Arbeiten zu Hause nachzuholen. Verpasste Prüfungen müssen ebenfalls nachgeholt werden (auch ausserhalb der Unterrichtszeit möglich).
Es erfordert hierzu ein begründetes, schriftliches Gesuch (Brief oder Mail) eine Woche vor dem Sonderurlaub an die Schuldirektion.

Dem Sonderurlaub nicht unterworfen sind:
  • Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
  • Unvorhersehbare Ereignisse: wie z.B. Todesfall in der Familie
  • Berufswahlpraktika
  • Arzt- und Zahnarztbesuche

Jokertage

Jokertage sind Sonderurlaubstage, die nicht begründet werden müssen.

Jedes Kind neu Anspruch auf höchstens zwei Jokertage pro Schuljahr.
  • Sie können aufeinander folgen, müssen aber nicht.
  • Ferien dürfen verlängert werden.
  • „Brückentage“ dürfen eingereicht werden.
  • Der Mittwochmorgen/Halbtage werden als volle Tage gerechnet.
  • Es ist nicht möglich, vier halbe Tage einzeln einzusetzen.
  • Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.

In der ersten und der letzten Schulwoche, während den kantonalen Prüfungen, während Kultur- und Sporttagen, Schulreisen oder in der Schulverlegungswoche können keine Jokertage bezogen werden.

Weisen Schüler-/innen unbegründete Abwesenheiten auf, kann die Gewährung eines Jokertages verweigert werden.

Das Joker-Gesuch ist einen Monat vorgängig über das Formular auf der Homepage http://www.schulensaas.ch/formular-jokertage.html einzureichen.
Schuldirektion
Daniel Föhn
Schulhausstrasse 22
3910 Saas-Grund
Telefon 027 957 60 55 / Mail: direktor@schulensaas.ch

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