Elternratgeber - Schulen Saas

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Infos
Elternratgeber

Welche Rechte und Pflichten haben Eltern gegenüber ihren Kindern?
Im Artikel 296 des Schweizerischen Zivilgesetz-buches(ZGB) ist festgehalten, dass die Kinder, solange sie unmündig (also noch nicht 18-jährig) sind, unter elterlicher Sorge stehen. Die elterliche Sorge umfasst die gesetzliche Pflicht und das gesetzliche Recht, für das minderjährige Kind die nötigen Entscheidungen zu treffen, es zu erziehen, zu vertreten, seine Finanzen zu verwalten und seinen Aufenthaltsort zu bestimmen.

Die Rechte und Pflichten der Eltern in der Erziehung sind unter anderem wie folgt festgehalten:
Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen.
Das Kind schuldet den Eltern Gehorsam; die Eltern gewähren dem Kind die seiner Reife entsprechende Freiheit der Lebensgestaltung und nehmen in wichtigen Angelegenheiten soweit tunlich auf seine Meinung Rücksicht (Art.302 ZGB Abs. 1 und 2).

In diesem Sinne danken wir Ihnen, liebe Eltern, wenn Sie die Verantwortung für Ihre Kinder wahrnehmen und zum Wohl Ihrer Familie und der Gemeinschaft verantwortungsbewusst mit Ihren Rechten und Pflichten umgehen.

Wenn Ihr Kind selbst ein Fest oder eine Party organisiert, unterstützen Sie es mit klaren Regeln!
° Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Gestaltung einer schriftlichen Einladung (Ort, Zeit, Dauer, Gästeliste, Telefonnummern).
° Übernehmen Sie die Verantwortung und die nötige Aufsicht.
° Verbieten Sie die Abgabe von Alkohol (auch Alkopops!).
° Machen Sie klar, dass Rauchen unerwünscht ist und Drogen verboten sind.
° Erlauben Sie in Ihrer Abwesenheit ohne Absprache keine Partys in Ihrem Heim.
° Verlangen Sie von Ihren Kindern die Absprache mit Nachbarn (Lärm).
° Lassen Sie das Aufräumen zum Voraus organisieren.
° Erlauben Sie vor Schul- und Arbeitstagen keine Party, die länger als bis 20 bzw. 22 Uhr dauert.
Folgende Fragen sollte Ihr Kind beantworten können…
… wenn es abends noch nach draussen geht
° Wohin?
° Mit wem?
° Wie, womit?
° Wann bist du zu Hause?
… wenn es eine Party oder Anlass besucht
° Wer organisiert die Veranstaltung?
° Wo findet die Veranstaltung statt?
° Für wen ist der Anlass vorgesehen (Altersgruppe)?
° Welche erwachsene Person trägt die Verantwortung (Telefonnummer)?
° Wie lange dauert der Anlass (verbindliche Rückkehr-zeit)?
° Wie ist das Nachhause gehen organisiert?

Schlaf
Bedenken Sie, dass Kinder bis zum Alter von 10 Jahren durchschnittlich 10 Stunden Schlaf benötigen, Jugendliche ab ca. 14 Jahren 8 Stunden.
Umgang mit Alkohol und Drogen
° Reden Sie als Eltern mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn über den Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln.
° Grundsätzlich ist die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt.
° Stärken Sie das Bewusstsein Ihrer Kinder, dass Nicht-rauchen «cool» und billig ist.

Empfehlung Rückkehrzeiten
Alter des Kindes                                  7-10 J.             10-14 J.          14-16 J.
Sonntag bis Donnerstag                 18.00 Uhr         20.00 Uhr        22.00 Uhr
während der Schulzeit

Freitag/Samstag und                     19/20.00 Uhr       22.00 Uhr        24.00 Uhr
während den Schulferien
Im Winter empfiehlt es sich, die oben genannten Zeiten eine Stunde vorzuverlegen. Jüngere Kinder sollten beim Eindunkeln nach Hause gehen.

Taschengeld
Richtlinien
Taschengeld ist eine freiwillige, heute von den meisten Eltern befürwortete Leistung. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach den Möglichkeiten und Gewohnheiten der Familie. Eltern und Kinder vereinbaren gemeinsam, wofür das Taschengeld eingesetzt wird.

Regeln
° Regelmässig und unaufgefordert zahlen.
° Genau festlegen, wofür es reichen muss.
° Keine Rechenschaft über jede Ausgabe verlangen.
° Nicht als Druck- oder Erziehungsmittel missbrauchen.
° Keine Löcher stopfen oder Kredite gewähren.

Empfehlung Taschengeld
pro Woche
1. Schuljahr         CHF    1.00 bis    CHF      1.50
2. Schuljahr         CHF    1.50 bis    CHF      2.00
3. Schuljahr         CHF    2.00 bis    CHF      2.50
4. Schuljahr         CHF    2.50 bis    CHF      3.00
   
pro Monat
5./6. Schuljahr     CHF  15.00 bis    CHF    25.00  
7./8. Schuljahr     CHF  25.00 bis    CHF    35.00
9./10. Schuljahr   CHF  35.00 bis    CHF    50.00
Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen (ASB)

Kontakte
Haben Sie Fragen? Brauchen Sie weitere Auskünfte?

Zentrum für Entwicklung & Therapie des Kindes und Jugendlichen ZET
027 922 38 65

Walliser Liga gegen die Suchtgefahren LVT     
027 923 25 72

Berufsberatung                                                                 
027 922 48 80
Schuldirektion
Daniel Föhn
Schulhausstrasse 22
3910 Saas-Grund
Telefon 027 957 60 55 / Mail: direktor@schulensaas.ch

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