Infos
Elternratgeber
Welche Rechte und Pflichten haben
Eltern gegenüber ihren Kindern?
Im Artikel 296 des Schweizerischen
Zivilgesetz-buches(ZGB) ist festgehalten, dass die Kinder, solange sie unmündig
(also noch nicht 18-jährig) sind, unter elterlicher Sorge stehen. Die
elterliche Sorge umfasst die gesetzliche Pflicht und das gesetzliche Recht, für
das minderjährige Kind die nötigen Entscheidungen zu treffen, es zu erziehen,
zu vertreten, seine Finanzen zu verwalten und seinen Aufenthaltsort zu
bestimmen.
Die Rechte und Pflichten der Eltern in
der Erziehung sind unter anderem wie folgt festgehalten:
Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl
des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner
eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen.
Das Kind schuldet den Eltern Gehorsam;
die Eltern gewähren dem Kind die seiner Reife entsprechende Freiheit der
Lebensgestaltung und nehmen in wichtigen Angelegenheiten soweit tunlich auf
seine Meinung Rücksicht (Art.302 ZGB Abs. 1 und 2).
In diesem Sinne danken wir Ihnen, liebe
Eltern, wenn Sie die Verantwortung für Ihre Kinder wahrnehmen und zum Wohl
Ihrer Familie und der Gemeinschaft verantwortungsbewusst mit Ihren Rechten und
Pflichten umgehen.
Wenn Ihr Kind selbst ein Fest oder eine
Party organisiert, unterstützen Sie es mit klaren Regeln!
° Unterstützen Sie
Ihr Kind bei der Gestaltung einer schriftlichen Einladung (Ort, Zeit, Dauer,
Gästeliste, Telefonnummern).
° Übernehmen Sie die Verantwortung
und die nötige Aufsicht.
° Verbieten Sie die
Abgabe von Alkohol (auch Alkopops!).
° Machen Sie klar,
dass Rauchen unerwünscht ist und Drogen verboten sind.
° Erlauben Sie in
Ihrer Abwesenheit ohne Absprache keine Partys in Ihrem Heim.
° Verlangen Sie von
Ihren Kindern die Absprache mit Nachbarn (Lärm).
° Lassen Sie das
Aufräumen zum Voraus organisieren.
° Erlauben Sie vor
Schul- und Arbeitstagen keine Party, die länger als bis 20 bzw. 22 Uhr dauert.
Folgende Fragen sollte Ihr Kind
beantworten können…
… wenn es abends noch nach draussen
geht
° Wohin?
° Mit wem?
° Wie, womit?
° Wann bist du zu
Hause?
… wenn es eine Party oder Anlass
besucht
° Wer organisiert die
Veranstaltung?
° Wo findet die
Veranstaltung statt?
° Für wen ist der
Anlass vorgesehen (Altersgruppe)?
° Welche erwachsene
Person trägt die Verantwortung (Telefonnummer)?
° Wie lange dauert
der Anlass (verbindliche Rückkehr-zeit)?
° Wie ist das
Nachhause gehen organisiert?
Schlaf
Bedenken Sie, dass Kinder bis zum Alter
von 10 Jahren durchschnittlich 10 Stunden Schlaf benötigen, Jugendliche ab ca.
14 Jahren 8 Stunden.
Umgang mit Alkohol und Drogen
° Reden Sie als
Eltern mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn über den Konsum von Alkohol und
Betäubungsmitteln.
° Grundsätzlich ist
die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt.
° Stärken Sie das
Bewusstsein Ihrer Kinder, dass Nicht-rauchen «cool» und billig ist.
Empfehlung Rückkehrzeiten
Alter des
Kindes 7-10
J. 10-14
J. 14-16 J.
Sonntag bis
Donnerstag 18.00 Uhr 20.00
Uhr 22.00 Uhr
während der Schulzeit
Freitag/Samstag und 19/20.00
Uhr 22.00
Uhr 24.00 Uhr
während den Schulferien
Im Winter empfiehlt es sich, die oben
genannten Zeiten eine Stunde vorzuverlegen. Jüngere Kinder sollten beim
Eindunkeln nach Hause gehen.
Taschengeld
Richtlinien
Taschengeld ist eine freiwillige, heute
von den meisten Eltern befürwortete Leistung. Die Höhe des Taschengeldes
richtet sich nach den Möglichkeiten und Gewohnheiten der Familie. Eltern und
Kinder vereinbaren gemeinsam, wofür das Taschengeld eingesetzt wird.
Regeln
° Regelmässig und
unaufgefordert zahlen.
° Genau festlegen,
wofür es reichen muss.
° Keine Rechenschaft
über jede Ausgabe verlangen.
° Nicht als Druck-
oder Erziehungsmittel missbrauchen.
° Keine Löcher
stopfen oder Kredite gewähren.
Empfehlung Taschengeld
pro Woche
1.
Schuljahr CHF 1.00 bis CHF 1.50
2. Schuljahr CHF 1.50 bis CHF 2.00
3.
Schuljahr CHF 2.00 bis CHF 2.50
4.
Schuljahr CHF 2.50 bis CHF 3.00
pro Monat
5./6.
Schuljahr CHF 15.00 bis CHF 25.00
7./8. Schuljahr CHF 25.00 bis CHF 35.00
9./10.
Schuljahr CHF 35.00 bis CHF 50.00
Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft
Schweizerischer Budgetberatungsstellen (ASB)
Kontakte
Haben Sie Fragen? Brauchen Sie weitere
Auskünfte?
Zentrum für Entwicklung & Therapie
des Kindes und Jugendlichen ZET
027 922 38 65
Walliser Liga gegen die Suchtgefahren
LVT
027 923 25 72
Berufsberatung
027 922 48 80