Regelung Sonderurlaub - Schulen Saas

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Sonderurlaub
Sonderurlaub

Bestimmungen

Gestützt auf das kantonale Reglement betreffend Urlaube vom 14. Juli 2004 gilt in den Schulen von Saas-Grund im Bereich Sonderurlaube die nachfolgende Regelung.

Grundsatz
 
Der Besuch der Schule und aller im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden ist obligatorisch.

Sonderurlaube
 
Aus triftigen Gründen können durch die Schulverantwortlichen Einzelurlaube wie folgt gewährt werden:
 
  • durch die Klassenlehrperson für die Dauer eines halben Tages
  • durch die Schuldirektion für bis zu neun Schulhalbtagen
 
Sonderurlaube, die zum Verlängern der Ferien eingereicht werden, können nicht bewilligt werden. Dafür können neu die Jokertage eingesetzt werden.
 
Vorgehen
 
  • Dauert der beantragte Urlaub einen halben Tag, entscheidet die Klassenlehrperson über den Antrag und informiert die Eltern.
  • Die Gesuche werden von den Eltern mindestens 10 Tage im Voraus schrift­lich (per Brief oder E-Mail) an den Schuldirektor gerichtet.
  • Die Schuldirektion entscheidet über den Antrag und informiert die Eltern und die Klassenlehrperson über den Entscheid.
  • Falls der Antrag um Sonderurlaub mehr als neun Halbtage beträgt, leitet die Schuldirektion diesen an das Schulinspektorat zur Bearbeitung weiter.
 
Verantwortlichkeiten
 
  • Die Eltern sind für die gestellten Urlaubsgesuche und die Aufarbeitung des Unterrichtsprogramms verantwortlich.
  • Der Schüler, die Schülerin hat kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht für die durch den Sonderurlaub entstandenen Stofflücken. Alle Prüfungen, die an den eingelösten Urlaubstagen stattfinden, müssen nachgeholt werden.
 
Alle ungerechtfertigten Abwesenheiten müssen durch die Lehrperson der Schuldirektion gemeldet werden.
 
Ausnahmen

Nicht dem Sonderurlaub unterworfen sind:

  • Trauerfälle in der eigenen Familie
  • Berufswahlpraktika
  • Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
  • Arzt- und Therapiebesuche

Für künstlerische oder sportliche Aktivitäten kann den Kindern zusätzlich Urlaub gewährt werden. Dazu muss bei der Schuldirektion ein schriftliches Gesuch (mindestens 10 Tage im Voraus) von einem Verein, einem Verband oder den Eltern eingereicht werden.

Absenzen

Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch des Schülers verantwortlich.
Der Schüler oder die Eltern melden eine unvorhergesehene Absenz (Krankheit, Arzttermin usw.) vor Unterrichtsbeginn der Klassenlehrperson.
Kann diese nicht erreicht werden, muss bis zur Pause beim Schuldirektor (Tel. 027 957 60 55 oder E-Mail: direktor@schulensaas.ch die Absenz gemeldet werden. Sollte niemand im Büro sein, bitte den Anrufbeantworter be­nützen.
Schuldirektion
Daniel Föhn
Schulhausstrasse 22
3910 Saas-Grund
Telefon 027 957 60 55 / Mail: direktor@schulensaas.ch

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