Schulbesuch - OS SAAS

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Kindergarten
Schulbesuch im Kindergarten

Der Besuch des Kindergartens ist grundsätzlich freiwillig. Allerdings machen die Eltern beinahe ausnahmslos davon Gebrauch, ihr Kind in den Kindergarten zu schicken. Der Kindergarten dauert normalerweise zwei Jahre. Nach Absprache mit der Kindergärtnerin können die Eltern ein Gesuch stellen, ihrem Kind ausnahmsweise drei Jahre Kindergartenbesuch zu ermöglichen. Dieses Gesuch muss begründet werden und wird an den Schulinspektor zur Beurteilung und Entscheidung weiter geleitet. Dieser kann eine zusätzliche Abklärung durch eine Fachinstanz (Schulpsychologen, Schulpsychologin) verlangen.

Alter
Die Kinder können mit vier, fünf oder sechs Jahren in den Kindergarten eingeschult werden. Die meisten Eltern im Oberwallis machen davon Gebrauch, ihr Kind mit fünf Jahren in den ersten Kindergarten zu schicken. Dies im Gegensatz zum Unterwallis, wo die Kinder beinahe ausnahmslos mit vier Jahren den ersten Kindergarten besuchen.
Wer sein Kind mit vier Jahren in den Kindergarten bringt, muss sich bewusst sein, dass das Kind mit sechs Jahren in die erste Primarklasse eingeschult wird.

Regelmässiger Schulbesuch
Nachdem die Eltern sich entschieden haben, ihr Kind in den Kindergarten zu schicken, verpflichten sie sich, dass ihr Kind den Unterricht regelmässig besucht, dass sie sich an die organisatorischen Vorgaben halten und insbesondere den Schul- und Ferienplan respektieren.
Der Besuch des Kindergartens ist für alle Kinder ganztags unter Berücksichtigung der freien Halbtage der Blockzeiten
(Mittwochvormittag, Donnerst- oder Freitagnachmittag).

Für die Kinder des ersten Kindergartens besteht auf einen entsprechenden schriftlichen Antrag der Eltern zuhanden der Schuldirektion die Möglichkeit, vorerst nur vier Halbtage (am Vormittag) in den Kindergarten zu kommen. Nach und nach und in Absprache zwischen Eltern und Lehrperson besucht das Kind zusätzliche Nachmittage. Spätestens nach Weihnachten besucht das Kind den Kindergarten in vollem Umfang.

 
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